Landesvolksanwältin Tirol

Veröffentlichungsdatum28.05.2024Lesedauer1 Minute
Gericht
Die Landesvolksanwältin und ihr Team beraten und prüfen, wenn Sie sich von einer Landesbehörde nicht gerecht behandelt fühlen oder glauben, dass die Behörde einen Fehler gemacht hat.

Die Landesvolksanwältin kann niemanden rechtsanwaltlich vertreten.

Was ist eine Landesverwaltungsbehörde?

Zu den Landesverwaltungsbehörden gehören insbesondere die Tiroler Gemeinden, der Stadtmagistrat Innsbruck und das Amt der Tiroler Landesregierung.

Zuständigkeitsbereiche

Beispiele für den Zuständigkeitsbereich sind: Sozialrecht, Bau- und Raumordnungsrecht, Gemeinderecht, Agrarrecht, Gewerberecht uvm.

Behindertenanwalt

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige erhalten Hilfe und Information durch den Behindertenanwalt im Team der Landesvolksanwältin.

Nicht zuständig für...

Nicht zuständig ist das Team für Beschwerden über Bundesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei, Pensionsversicherungsanstalt, AMS) sowie für Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit (Landesverwaltungsgericht, Straf- und Zivilgerichte). Bei Bedarf wird an die zuständige Stelle vermittelt.

Kontakt

Schriftlich:
Landesvolksanwältin von Tirol
Meraner Straße 5/2
6020 Innsbruck

Telefonisch:
+43 (0) 512 508 3052
0800 100 301 (kostenfrei)

MO-DO: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
FR: 08:00-12:00 Uhr

E-Mail:
buero.lva@tirol.gv.at

Webseite:
www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin/ 

Persönlich:
Meraner Straße 5/2, 6020 Innsbruck

MO: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
DI-FR: 08:00-12:00 Uhr
Terminvereinbarung wird empfohlen
barrierefreier Zugang

Außerhalb von Innsbruck werden mehrmals jährlich Sprechtage in allen Tiroler Bezirken angeboten.

Inhalt des Ansuchens

Ihr Anliegen sollte Folgendes enthalten:

  • Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • betroffene Behörde
  • Grund des Kontaktaufnahme