Klimafit in die Zukunft: Förderung für umweltfreundliches Heizen und Sanieren – Antrag ab November stellen!

Veröffentlichungsdatum22.10.2025Lesedauer2 Minuten

Die Sanierungsoffensive 2026 mit den zentralen Förderungsschwerpunkten Kesseltausch und Sanierungsbonus fördert Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen! 

Österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern. 

Wir schaffen Anreize für nachhaltige Investitionen, leisten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und stärken die Lebensqualität in unseren Wohnräumen! 

Wichtige Hinweise für beide Programme:

  • NEU: Die Einreichung eines Energieberatungsprotokolls bei der Registrierung.
  • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
  • Es können keine Eigenleistungen gefördert werden – die Arbeiten müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Nach der Registrierung haben Sie 9 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen und den Antrag zu stellen.
  • Alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein.

Förderprogramm „Kesseltausch 2026“

Was wird gefördert?

Der Austausch alter fossiler Heizsysteme (z. B. Öl, Gas, Kohle) gegen klimafreundliche Alternativen: 

  • Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz)
  • Wärmepumpen

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen (z. B. Eigentümer:innen oder Mieter:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern).
  • Es gibt keine Einkommensprüfung und kein Mindestalter für die alte Heizanlage.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 30 % der Kosten, maximal jedoch: 
    • 6.500 € für Nah-/Fernwärme
    • 7.500 € für Wärmepumpen
    • 8.500 € für Holzzentralheizungen
  • Zusätzliche Boni: 
    • 2.500 € für eine thermische Solaranlage
    • 5.000 € für Tiefen- oder Brunnenbohrungen (bei bestimmten Wärmepumpen)

Wichtig

  • Die Förderung gilt für Arbeiten ab dem 03.10.2025.
  • Registrierung und Antragstellung sind online möglich, spätestens bis 31.12.2026.

Infoblatt - Kesseltausch 2026 EFH


Förderprogramm „Sanierungsbonus 2026“

Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 15 Jahre sind: 
    • Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung von Wänden, Dach, Kellerboden; Fenstertausch)
    • Teilsanierungen (mind. 40 % weniger Heizwärmebedarf)
    • Umfassende Sanierungen (nach klimaaktiv- oder „gutem Standard“)

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen (z. B. Eigentümer:innen oder Mieter:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einzelmaßnahmen: max. 5.000 € (z. B. Dämmung oder Fenstertausch)
  • Teilsanierungen (40 % weniger Heizwärmebedarf): max. 10.000 €
  • Umfassende Sanierungen: 
    • Guter Standard: max. 15.000 €
    • Klimaaktiv-Standard: max. 20.000 €
  • Maximal 30 % der förderfähigen Kosten werden übernommen.

Wichtig

  • Arbeiten müssen ab dem 03.10.2025 erfolgen.
  • Registrierung und Antragstellung sind online möglich, spätestens bis 31.12.2026.

Infoblatt - Sanierungsbonus 2026 EFH

Die Registrierung und Antragstellung erfolgen ausschließlich online über www.sanierungsoffensive.gv.at.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderübersicht der Energieagentur Tirol.

Diese Information wurde im Rahmen des Projekts "Klima- und Energie-Modellregion Seefelder Plateau" veröffentlicht.