- Wenn es früher dunk...
HOCHZEITEN, GEBURTEN, STERBEFÄLLE
Standesamtliche Nachrichten
Geburten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn bei der Beurkundung der Geburt am Standesamt die Zustimmung zur Aufnahme in das wöchentliche Verzeichnis gegeben wird. Diese Zustimmung kann nachträglich auch beim Standesamt der Gemeinde Seefeld unterzeichnet werden.
Eheschließende unterzeichnen die Zustimmungserklärung für die Veröffentlichung bei der "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit".
Sterbefälle werden vom Standesamt nicht veröffentlicht. Sollten Sie Veröffentlichungen wünschen, wenden Sie sich bitte an die PZ.
Standesamtliche Mitteilungen:
Seefeld in Tirol
Leutasch
Reith bei Seefeld